Am 1.November tritt es schließlich in Kraft. Das Selbstbestimmungsgesetz. Gesetze wie das Selbstbestimmungsgesetz bestimmen die Vorgehensweise der Änderung seines Geschlechts und/oder des Vornamens, falls dieser nicht mit seinem biologischen Geschlecht übereinstimmt. Das Gesetz betrifft also transgeschlechtliche Menschen, Personen, die sich als nicht-binär definieren und intergeschlechtliche Personen. Solche Gesetze sind aus vielerlei Gründen für Transpersonen wichtig. Denn der Druck im Alltag kann aufgrund falscher Angaben in Ausweisen enorm steigen. Etwa wenn der Name im Ausweis nicht mehr zum Aussehen des Menschen passt. So zwingt es Personen zum Outing, wenn aufgrund der sich wiedersprechenden Angaben Verwirrung entsteht, z.B. bei der Wahl.

Das bisherige Gesetz dafür war das Transsexuellen-Gesetz aus dem Jahr 1980, bei dem Betroffene bis dato eine langwierige und kostspielige Prozedur mit zwei unabhängigen psychiatrischen Gutachten und einem Gerichtsbeschluss über sich ergehen lassen mussten, wenn sie ihren Geschlechtseintrag samt Vornamen ändern lassen wollten.
Das Gesetz war für seine Zeit sehr fortschrittlich, da es das erste Gesetz in Deutschland war, das es transgeschlechtlichen Menschen ermöglichte, juristisch anerkannt im empfundenen Geschlecht zu leben. Mittlerweile ist es jedoch veraltet und so sind viele Voraussetzungen für eine Änderung, die damals gefordert wurden, heute quasi undenkbar.
Dies zeigt sich auch darin, dass das Bundesverfassungsgericht seit dem Inkrafttreten des Transsexuellen-Gesetzes im Jahr 1981 sechs Mal einzelne Vorschriften für verfassungswidrig erklärt hat. So mussten sich zum Beispiel bis 2008 die betroffenen Personen von ihrem Partner scheiden lassen, um für eine Geschlechtseintragsänderung zugelassen zu werden. Auch mussten sich transgeschlechtliche Menschen bis 2011 sterilisieren lassen.
Die Teile des Gesetzes, die momentan noch in Kraft sind, also die psychiatrischen Gutachten und das Gerichtsverfahren, gelten zwar nicht als verfassungsfeindlich, jedoch werden sie weiterhin höchst kritisiert. Die Begutachtung durch Sachverständige wird nämlich nicht als hilfreiche Unterstützung, sehr häufig aber als Eingriff in die Selbstbestimmung und in die Privatsphäre empfunden. Zusammenfassend kann man sagen, die größten Kritikpunkte waren also die demütigenden, kostspieligen, teils verfassungswidrigen Prozesse, die durchlaufen werden mussten, um eine Namens- und Geschlechtsänderung genehmigt zu bekommen. So sagte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne): „Die geltende Rechtslage verletze die Würde des Menschen.“
Darüber hinaus war sogar der Name des Gesetzes in der Kritik, da der Begriff „transsexuell“ ebenfalls nicht mehr gebräuchlich ist. Denn Trans zu sein, hat nichts mit der Sexualität der Person zu tun, sondern mit dem Geschlecht.
Aufgrund all dieser Punkte war seit Längerem klar: Das Gesetz ist veraltet und sollte durch ein neues ersetzt werden. Dieses ist das Selbstbestimmungsgesetz. Es wurde am 12.04.2024 im Bundestag verabschiedet und soll nun am 1.November in Kraft treten.
Es ist ein Gesetz, das vorsieht, dass Personen ab 18 Jahren ihren Geschlechtseintrag und Vornamen künftig per Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Ab 14 Jahren gilt, die Erklärung kann selbstständig abgegeben werden, mit Zustimmung der Sorgeberechtigten. Bei unter 14-Jährigen müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung einreichen. Außerdem müssen sich sowohl Personen unter 14 bis 18 Jahren einer Beratung durch einen Psychologen oder durch Kinder- und Jugendhilfen unterziehen. Sollten bei dem Gesetz interfamiläre Konflikte auftreten, ist das Familiengericht zuständig, das dann am Maßstab des Kindeswohls eine Entscheidung treffen soll. Für das Inkrafttreten der Änderung gilt eine Drei-Monats-Frist. Damit war der frühestmögliche Termin für die Anmeldung von Änderungen der 1. August dieses Jahres. Insgesamt gibt es wie bisher die Wahl zwischen männlich, weiblich, divers und keiner Geschlechtsangabe. Auch das Problem des unfreiwilligen Outings wird im Gesetz durch das Offenbarungsverbot angegangen. Wer gegen den Willen eines Menschen dessen frühere Geschlechtszuordnung oder dessen früheren Vornamen offenlegt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Von sehr vielen Personen wird dieses Gesetz aus verschiedenen Gründen positiv angesehen, unterstützt und wurde auch lange herbeigesehnt. So ist es im Sinne unserer Verfassung, da das Grundgesetz auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung schützt. Das hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt. Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll die Verwirklichung dieses Rechts nun deutlich erleichtert werden. Allgemein wird die Rechtslage für Trans-, Inter- und Nicht-Binäre Personen durch das Selbstbestimmungsgesetz erheblich verbessert, da viele diskriminierende Faktoren durch die vereinfachte Geschlechtsänderung in ihrem Alltag wegfallen werden.
Vor den Bundestag gebracht wurde das Gesetz von der Ampel-Regierung, Zuspruch für das Gesetz bekamen sie von der Partei Die Linken. Sowohl die Union als auch die AfD sprachen sich gegen das Gesetz aus, zudem kündigte die Union im Falle eines Sieges bei der Bundestagswahl 2025 eine Änderung bzw. eine teilweise Zurücknahme an.
- https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009049.pdf
- https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7609849&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjA5ODQ5JnVybD1MMjFsWkdsaGRHaGxhMjkyWlhKc1lYaz0mbW9kPW1lZGlhdGhlaw==&mod=mediathek
- https://www1.wdr.de/nachrichten/selbstbestimmungsgesetz-bundestag-100.html
- https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/selbstbestimmungsgesetz-geschlecht-bundestag-100.html
- https://www.merkur.de/politik/geschlecht-aendern-sicherheit-ampel-selbstbestimmungsgesetz-csu-zr-93005937.html
- https://www.lsvd.de/de/ct/6417-Selbstbestimmungsgesetz#:~:text=Das%20Bundesverfassungsgericht%20hat%201978%20entschieden,Gesetz%20(TSG)%20vom%2010.
- https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–199332
- https://berlin.lsvd.de/wp-content/uploads/2022/02/meyenburg2015.pdf














