Archiv für den Monat Februar 2017

Kommentar: Die Welt im Rechtsruck

SoR-SmC Exklusiv

Seit dem 20. Januar 2017 ist Donald Trump der Repräsentant eines der einflussreichsten Länder der Welt. Die AfD hat reelle Chancen auf den Einzug in den Bundestag. Marine Le Pen tritt für den Front National bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich an. So mancher Kritiker würde sagen, Rechtspopulismus ist aktueller denn je und an dieser Stelle stellt sich mir eine Frage: ist der Hang zum rechten Rand des Politikspektrums nie verschwunden oder nur schon wieder zurück?

Furcht vor dem Ungeheuer des Nationalismus

Am 20. Januar 2017 jährte sich zum 75. Mal die Wannseekonferenz, in der der Genozid an den Juden organisiert und koordiniert wurde. In der selbigen Woche wurde in Karlsruhe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht, dass Frank Franzs Partei, die NPD, zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolge, jedoch, wie auch das Verbotsverfahren aus dem Jahr 2001, abgelehnt wurde. Doch nicht nur rechtsextreme Parteien, auch Aussagen wie „Der Holocaust ist die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte“ von Ursula Haverbeck finden in der Bevölkerung Anklang.

Frank-Walter Steinmeier hat nicht zuletzt im Zusammenhang mit Donald Trump schon während dessen Wahlkampfes  von der Angst vor dem (weltweiten) „Ungeheuer des Nationalismus“ gesprochen und titulierte Trump selbst als „Hassprediger“.

Auch Joschka Fischer, ein ehemaliger Außenminister Deutschlands, ist besorgt. Der frühere Grünen-Politiker wäre mit seinen Ratschlägen am Ende, würde Marine Le Pen am 7. Mai die Präsidentschaftswahl in Frankreich für sich entscheiden. Das Wahljahr 2017 entscheidet auch in den Niederlanden über eine neue politische Richtung: am 15.März wählen die Niederländer ihr neues Parlament. Ersten Umfragen zufolge könnten die Rechtspopulisten um Geert Wilders mehr als 30 der 150 Sitze im Parlament bald ihr Eigen nennen und somit die stärkste Fraktion bilden.

Was also lässt einen Demokratie befürwortenden Bürger noch hoffen?

In seiner ersten Rede als designierter Bundespräsident hat Frank-Walter Steinmeier seine Antrittsrede mit den Worten „Ihr macht mir Mut“ begonnen. Dieser Ausruf einer jungen Frau in Tunesien ist nicht etwa eine Liebeserklärung an unseren ehemaligen Außenminister, sondern eine an Deutschland. „Wir Deutschen machen ihr Mut“, Länder mit einer starken und standhaften Demokratie, Länder, die auf rechtsradikale Parolen mit noch stärkerem Zusammenhalt und politischer Beteiligung antworten, diese Länder machen ihr Mut, diese Länder machen mir Mut!

Europa der Zukunft – Zukunft Europas: Kollegiatinnen der Q12 verleihen Sorgen und Hoffnungen auf selbst gestalteten Geldscheinen Ausdruck

Im Rahmen des Sozialkundeunterrichts haben Kollegiatinnen aus der Q12 ihren Sorgen und Hoffnungen zum Thema „Zukunft der EU“ Ausdruck verliehen. Fröhliche, hoffnungsvolle Szenarien, aber auch düstere, kann man in der nachfolgenden „digitalen Galerie“ betrachten:

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BREAKING NEWS: Frank-Walter Steinmeier ist neuer Bundespräsident

Am 12.02.2017 wurde der bisher amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) im ersten Wahlgang zum neuen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Seine Amtszeit beträgt nun regulär fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist für eine weitere Amtszeit möglich.

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Frank-Walter Steinmeier: unser neuer Bundespräsident

Steinmeier löst damit im März Präsident Joachim Gauck ab, der bis dahin noch seinen Amtsgeschäften im Schloss Bellevue in Berlin nachgehen wird und der aus Altersgründen nicht mehr kandidierte. Die beiden Koalitionsparteien, bestehend aus der Union (CDU/CSU) und SPD, hatten sich mit Steinmeier auf einen gemeinsamen Kandidaten geeinigt.

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Das Schloss Bellevue in Berlin – Amtssitz des Bundespräsidenten

Wahlausgang vorhersehbar

Der Ausgang der Wahl war schon relativ vorhersehbar, obwohl es auch andere Kandidaten, unter ihnen den aus dem Fernsehen bekannten TV-Richter Alexander Hold, gab. Da die Koalitionsparteien mit ihrer Mehrheit im Parlament (Bundestag) auch die Mehrheit der Stimmen bei dieser Wahl besaßen, konnte Herr Steinmeier mit eben dieser großen Mehrheit gleich im ersten Wahlgang gewählt werden. Der Antritt weiterer „Konkurrenten“ ist grundsätzlich als eher symbolisch zu betrachten, der die Demokratie in dem Sinne beleben solle, als die Vielfalt der Meinungen zähle und ein Zeichen setze.

Was darf der Bundespräsident eigentlich?

Das Amt des Bundespräsidenten gilt eher als schwach, was die Kompetenzen anbelangt. Obwohl es das höchste Amt in unserem Staat ist, darf unser Bundespräsident weder regieren noch aktiv Politik machen – dafür ist die Regierung (= Kabinett) unter Federführung unserer Kanzlerin, Frau Angela Merkel, zuständig. Dennoch besitzt der Bundespräsident Befugnisse, die auf den zweiten Blick gar nicht so gering sind. Sie sind im Grundgesetz zu finden (Art. 54 bis 61). Der Bundespräsident / die Bundespräsidentin

  • besitzt das Begnadigungsrecht
  • verleiht Ordnen und Auszeichnungen
  • vertritt die Bundesrepublik nach außen und innen (oberster Repräsentant, macht Staatsbesuche und vertritt dabei die Interessen Deutschlands)
  • ernennt und entlässt Bundesminister, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere (nicht immer persönlich -> es gibt befugte Stellen, die ihn in dieser Tätigkeit vertreten)
  • unterzeichnet in letzter Instanz Gesetze (und kann sie damit verzögern!)
  • steht über dem tagespolitischen Geschehen: hat damit eine „Draufsicht“ und ist dadurch nicht mit Spezialaufgaben der Tagespolitik befasst -> kann als kritischer Berater zur Seite stehen und als moralische Instanz Politiker ermahnen und eine gewisse (seiner Meinung nach notwendig) Richtung oder einen Kurswechsel aufzeigen, ohne selbst aktiv in die Politik einzugreifen
  • kann unter gewissen Bedingungen den Bundestag auflösen (mehr dazu in einem anderen Artikel)

Wer wählt den Bundespräsidenten?

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Sie ist ein nichtständiges Verfassungsorgan, kommt also nur dann zusammen, wenn eine Bundespräsidentenwahl ansteht. Sie besteht aus den Abgeordneten des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder (Landtage) gewählt werden. Auch Prominente wie der Trainer der „deutschen Nationelelf“, Joachim Löw, waren deshalb unter den Stimmberechtigten. Hier soll der Vielfalt an unterschiedlichen Meinungen und Interessensrichtungen Ausdruck verliehen werden, mit der ein Bundespräsident legitimiert, also „rechtmäßig gemacht“ wird.

Übrigens: es gibt noch weitere Verfassungsorgane, über die man in weiteren Artikeln etwas erfahren kann.

Wieviel verdient der Bundespräsident?

Der Bundespräsident hat ein Jahresgehalt von 227.000 € jährlich (Stand 2016). Hinzu kommt ein Aufwandsgeld (Aufwandsentschädigung), aus dem auch die Löhne des Hauspersonals für die freie, voll eingerichtet Amtswohnung zu zahlen sind. Wenn ein Bundespräsident aus dem Amt ausscheidet, wie jetzt im März 2017 Joachim Gauck, gilt er als „Altpräsident“. Analog dazu gibt es auch einen „Altkanzler“. Dem „Altpräsidenten“ wird ein sog. Ehrensold in Höhe der vorherigen Amtsbezüge ausgezahlt – mit Ausnahme der Aufwandsgelder, die er nun nicht mehr bekommt, da er sie nicht mehr benötigt. Darüber hinaus behält der „Altpräsident“ weiterhin ein Büro im Bundespräsidialamt.

Wer vertritt den Bundespräsidenten?

Der Bundespräsident wird vom Bundesratspräsidenten vertreten. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan, das auf Bundesebene (also in Berlin) die kollektiven (gemeinsamen) Interessen der einzelnen Bundesländer vertritt. Dem Föderalismusprinzip, welches u.a. die Einteilung Deutschlands in unterschiedliche Bundesländer meint und wodurch die Macht im Staat verteilt wird, kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu!

 

Hier kann man die Wahl Steinmeiers zum Bundespräsidenten und seine erste Rede „im Amt“ nochmals nachverfolgen:

Politik leicht verständlich: Grundwissen Verfassung

Unsere Verfassung, auch Grundgesetz (GG) genannt, ist weitaus mehr als nur eine Anhäufung von Regelungen für ein friedliches Zusammenleben. Es ist eine durchdachte und seit Jahrzehnten funktionierende Schrift, die in vielen Bereichen nicht verändert werden darf, wodurch alle in Deutschland lebende Menschen nachhaltig Schutz, Freiheit und Frieden genießen dürfen.

Am 8. Mai 1949, also gut vier Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und den Schrecken der NS-Herrschaft, wurde das GG vom Parlamentarischen Rat beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich (bis heute) aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Das Grundgesetz kennt übrigens keine Paragraphen, sondern „nur“ Artikel. Damit hebt es sich von anderen Gesetzesschriften (wie z. B. dem BGB – Bürgerliches Gesetzbuch) ab und betont die entscheidende Bedeutung unserer Verfassung als Gradmesser und Orientierung für jedwede Form des Rechts. Man unterscheidet das Recht in einfaches Recht (Gesetze) und Verfassungsrecht (Grundgesetz). Wie wir an dieser Stelle also schon sehen, bezieht sich das Grundgesetz auf sich selbst. Das klingt zunächst unlogisch, ist es aber nicht, wie wir weiter unter noch sehen werden. Soviel sei an dieser Stelle schon verraten: gewisse Artikel des Grundgesetzes beziehen sich auf andere darin in ganz verbindlicher Weise. Dadurch lässt sich auch der scheinbare Widerspruch von oben erklären.

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Folgende Artikel aus dem Grundgesetz sollte jeder kennen, denn sie bilden zusammen die viel und gerne zitierte Leitkultur unserer Demokratie und unseres Zusammenlebens und werden häufig auch gemeinhin als die „deutsche Leitkultur“ umschrieben, zu der sich jeder in unserem Land Lebende bekennen sollte:

  • Art. 1: Unantastbarkeit der Menschenwürde als wichtigstes Menschen- bzw. Grundrecht
  • Art. 2 – 19: weitere Menschen- / Grundrechte sowie Bürgerrechte
  • Art. 20: Verfassungsprinzipien
  • Art. 79 (3): Ewigkeitsklausel – sie schützt die Art. 1 und 20 vor Veränderung oder Abschaffung

Art. 1 besagt, dass jeder Mensch eine Würde hat. „Würde“ ist kein abstrakter Begriff, wie viele glauben. Am leichtesten verständlich wird sie, wenn man sich überlegt, wie es einem selbst im Leben ergehen sollte. Niemand möchte seelisch oder körperlich leiden. Die Würde hat damit zwei Dimensionen, eine physische (körperliche) und eine psychische (seelische). Unser Staat sorgt dafür, dass diese Würde geschützt wird!

Art. 2 – 19 beinhaltet weitere Grundrechte sowie Bürgerrechte. Die Meinungsfreiheit in Art. 5 beispielsweise besitzt jeder Mensch in Deutschland. Auch die in Art. 4 verankerte Glaubens- und Religionsfreiheit genießen alle Menschen, ebenso wie die Gleichheit aller vor dem Gesetz in Art. 3. Ob reicher Promi oder Normalverdiener – keiner darf bevorzugt werden! Bürgerrechte hingegen besitzen nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, also mit deutschem Pass. Einer dieser Artikel ist Art. 8, nämlich die Versammlungsfreiheit, nach der sich alle Deutschen ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen versammeln dürfen. In Art. 12, einem weiteren Bürgerrecht, steht geschrieben, dass alle Deutschen das Recht hätten, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Es ist logisch, dass nicht jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, dieses Recht haben kann, und somit auch keine Diskriminierung – schließlich ist es entscheidend, sich zunächst mit der Sprache, den Strukturen und der Kultur vertraut zu machen, um dann partizipieren, also teilhaben zu können. In der Praxis kann es aber durchaus vorkommen, dass Menschen in Deutschland von Bürgerrechten Gebrauch machen, die ihnen de jure, also dem „Gesetz“ nach, eigentlich nicht zustünden. Als Beispiel seien Menschen genannt, die zur Flucht gezwungen wurden und nun, in Deutschland lebend, öffentlich gegen die Misstände in ihren Herkunftsländern protestieren und damit das Versammlungsrecht in Anspruch nehmen. Dass dies seitens des Staates nicht nur toleriert, sondern durch viele Kampagnen (auch ziviler Einrichtungen) unterstützt wird, zeigt die Offenheit und den Freiheitsgedanken unseres politischen Systems in besonderer Weise auf.

Art. 20 ist ein weiterer entscheidender Artikel in unserer Verfassung. In Art. 20 (1) stehen sämtliche Verfassungsprinzipien. Jeder Mensch hat seine eigenen Prinzipien, z. B. „Familie geht vor“, „Ehrlichkeit siegt“ oder „Freunde fürs Leben“. Solche Prinzipien gibt es auch in unserem Grundgesetz. Sie besagen, dass an ihnen nicht zu rütteln ist – sie damit fest verankert und dauerhaft gültig bleiben. Diese Verfassungsprinzipien lauten

  • Demokratie (Volksherrschaft durch Wahl von Vertretern des Volkes: Wahl von Repräsentanten = Volksvertretern -> repräsentative Demokratie)

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  • Sozialstaat (jedem wird geholfen, unabhängig, ob die Situation durch einen selbst verschuldet ist oder nicht -> Gewährung von Sach- oder Dienstleistungen, z. B. in Form von Arbeistlosengeld oder psychologischer Betreuung -> hier: großes Engagement und Unterstützung des Staates durch kirchliche Einrichtungen wie Caritas oder Diakonie!)

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  • Bundesstaat (auch Föderalismus genannt, aus dem Lat. für „Bund“ oder „Bündnis“ -> Macht ist nicht zentralisiert auf eine Stadt oder ein Organ, sondern es gibt viele Zentren -> dadurch existieren auch Bundesländer mit eigenen Befugnissen, z. B. im Bildungswesen)

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  • Rechtsstaat (Rückbindung geltenden Rechts an eine menschenwürdige Verfassung -> materieller Rechtsstaat vs. formeller Rechtsstaat; letzterer kann ebenso eine Verfassung haben, allerdings sind weder Menschen- noch Grundrechte garantiert -> vgl. Nazi-Herrschaft; übrigens: die Gewaltenteilung ist im Prinzip der Rechtsstaatlichkeit enthalten)

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Jetzt wird sich womöglich jemand fragen, was passiert, wenn man all diese Artikel abschaffen würde. Der „Knüller“ an unserer Verfassung ist hierbei, dass das gar nicht möglich ist. Dafür sorgt Art. 79 (3), die sog. Ewigkeitsklausel:

 

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Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Das bedeutet also: Menschenwürde und Verfassungsprinzipien sind „auf ewig“ geschützt. Wir sind demnach z. B. nicht nur eine Demokratie, sondern werden es auch immer bleiben; auch an der Menschenwürde ist nicht zu rütteln! Aber warum sind die Art. 2 bis 19 nicht von der Ewigkeitsklausel geschützt?

Wenn wir das Bürgerrecht der Versammlungsfreiheit betrachten, so haben wir vielleicht nicht nur Bilder von friedlichen Demonstranten vor Augen, sondern auch solche, in denen Vermummte Flaschen auf Polizisten werfen und Autos anzünden. In diesem Fall kann die Exekutive, in diesem Fall die Polizei, die Versammlung auflösen und somit das Grundrecht einschränken oder es gewissen Gruppen von Menschen für den Moment ganz entziehen. Schließlich ist (gerade auch laut Grundgesetz) die Pflicht des Staates, seine Bürger vor den wenigen Menschen, die unsere „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ (vgl. Leitkultur) schaden oder sie ganz abschaffen wollen, zu schützen – und das kann er nur, wenn er diese Schutzfunktion auch wahrnimmt, in Einzelfällen auch durch entsprechende Maßnahmen, die uns auf den ersten, womöglich noch etwas ungeübten Blick, nicht ganz einleuchten.

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Wenn sich jetzt jemand fragt, durch welchen Artikel eigentlich Art. 79 (3), die Ewigkeitsklausel geschützt wird, so ist die Antwort so eindeutig wie vorerst nüchtern: keiner! Damit scheint Art. 79 (3) doch im Grunde genommen obsolet, also entbehrlich / hinfällig zu sein. Dem ist nicht so. Vielmehr betont Art. 79 (3) symbolisch das nachhaltige Versprechen der Politik und ihrer Vertreter, alles dafür zu geben, dass die o.g. Grundsätze unseres Zusammenlebens für immer zu bewahren sind. Eine Demokratie braucht somit Demokraten, die demokratisch wählen und für die eingangs genannte Leitkultur einstehen – und das können sie nur, wenn sie sie auch kennen und nicht nur ihre eigenen Rechte, sondern vielmehr auch ihre Pflichten kennen! Ohne Demokraten helfen auch noch so gut geschützte Artikel und demokratische Gesetze nichts, wenn keiner mehr an sie glaubt!

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Politik leicht verständlich: Was ist ein Abgeordneter?

Abgeordnete sind die von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählte Vertreter des Volkes.

Man nennt sie auch Repräsentanten, da sie das Volk und dessen Meinungen repräsentieren – also vertreten. Aus diesem Grund wird unsere Demokratie auch als „repräsentative“ Demokratie bezeichnet. Natürlich kann nicht das ganze Volk vertreten werden, da es (leider) Menschen gibt, die von ihrem aktiven Wahlrecht, also dem Recht zu wählen, nicht Gebrauch machen. Kinder und Jugendliche dürfen auch noch nicht wählen – das geht erst ab 18 Jahren. Damit hat man sichergestellt, dass man eine gewisse Reife und solides Wissen über Parteien und die Politik erlangt, bevor man wählt.

Abgeordnete sitzen nicht die meiste Zeit über im Parlament, sondern haben ihren Hauptarbeitsplatz in sog. Ausschüssen. Wenn der Bundestag immer wieder leer ist, so hat das also nichts damit zu tun, dass unsere Vertreter nichts täten oder gar faulen wären. Sie sind einfach gerade in ihren Ausschüssen oder Büros.

Analog zum Bundestag gibt es auch in den einzelnen Bundesländern Landesparlamente.

Aus diesem Grund haben wir in Bayern auch den Landtag, der sich in der Landeshauptstadt München befindet. Damit nicht die ganze Macht von einem „Organ“ ausgeht, hat man bei der Gründung der BRD im Jahr 1949 und den Lehren aus der Nazi-Herrschaft veranlasst, dass die Macht verteilt wird. Zudem kennen die Politiker in ihren Bundesländern die (regionalen) Probleme und Bedürfnisse ihrer Bevölkerung besser als Abgeordnete in Berlin. Die Aufteilung des Bundes in einzelne Bundesländer nennt man „Föderalismus“ (dazu in einem weiteren Artikel mehr). Aus dem Lateinischen hergeleitet, bedeutet „Föderalismus“ schlicht „Bund“ bzw. „Bündnis“.

Abgeordnete haben zwei Arbeitsplätze.

Bei der Bundestagswahl kann man zwei Stimmen vergeben. Die erste Stimme gibt man einer Person, die als Abgeordneter oder Abgeordnete in den Bundestag einziehen kann. Mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei. Die zur Wahl stehenden Personen stammen aus sog. Wahlkreisen. Einem dieser Wahlkreise gehört man als Wähler selbst sicher an. So gibt es z. B. für den Landkreis Landshut Männer und Frauen, die sich für eine Partei zur Wahl aufstellen lassen. Die Zweiteilung „Person-Partei“ auf dem Wahlzettel hat gute Gründe:

  1. Personen aus dem eigenen Wahlkreis können die Interessen der eigenen Region viel besser vertreten als jemand anders, da sie die Probleme der Menschen vor Ort gut kennen. Die Abgeordneten haben Büros und Mitarbeiter in ihrem Wahlkreis und sind daher immer wieder vor Ort und haben Bürgersprechstunden. Sie sitzen daher nicht immer nur in Berlin!
  2. Man kann eine Person, ihre Absichten und ihr „Programm“ persönlich gut finden und wählen, obwohl sie aber nicht unbedingt der Partei angehört, die man gerne im Bundestag sähe. Somit hat man eine Wahl zwischen dem persönlichen „Volksvertreter“ und einer Partei. Natürlich kann man aber auch so wählen, dass die Person mit der Partei deckungsgleich ist, die man wählen möchte.

Hier noch einmal zur Veranschaulichung (mit einem Klick wird das Bild größer):

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gemeinfrei, da das Muster für die Stimmzettel in  der Bundeswahlordnung veröffentlicht wurde.

Übrigens: Abgeordnete werden als Mandatsträger bezeichnet, da sie ein sog. Mandat besitzen – das bedeutet nichts anders als einen Auftrag zur Vertretung des Volkes. Dieser Auftrag wurde ihnen erteilt, indem sie vom Volk gewählt wurden.

Wir sind wieder da

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Von der „Bundestagswahl“ über „Donald Trump“ hin zu „Soziale Gerechtigkeit“, „Internationale Politik“ und „Religion“ erwarten euch neue Beiträge im „Pieper“ – wie immer kurzweilig und sorgfältig recherchiert für euch aufbereitet und natürlich werbefrei! Oben findet ihr auch das neue Logo des „Pieper“.

Eine gedruckte Version des „Pieper“ wird es nicht mehr geben. Damit leisten wir als überzeugte Umweltschule unseren Beitrag, um wertvolle Ressourcen zu schonen.

Es wird noch etwas dauern, bis die „Produktion“ der Beiträge anlaufen kann. Wer selbst gerne Artikel, Texte oder Gedichte schreibt, sich für den „Pieper“ sowie anspruchsvolle gesellschaftspolitische Themen interessiert und gerne als Autor oder Autorin bei uns mitwirken möchte, kann gerne eine Email an u. s. Adresse schreiben oder Herrn Kaufmann direkt darauf ansprechen!

Eine Mitarbeit ist grundsätzlich ab der 10. Jahrgangsstufe möglich!

email    sz.gymseligenthal@gmail.com