Am 12.02.2017 wurde der bisher amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) im ersten Wahlgang zum neuen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Seine Amtszeit beträgt nun regulär fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist für eine weitere Amtszeit möglich.
Frank-Walter Steinmeier: unser neuer Bundespräsident
Steinmeier löst damit im März Präsident Joachim Gauck ab, der bis dahin noch seinen Amtsgeschäften im Schloss Bellevue in Berlin nachgehen wird und der aus Altersgründen nicht mehr kandidierte. Die beiden Koalitionsparteien, bestehend aus der Union (CDU/CSU) und SPD, hatten sich mit Steinmeier auf einen gemeinsamen Kandidaten geeinigt.
Das Schloss Bellevue in Berlin – Amtssitz des Bundespräsidenten
Wahlausgang vorhersehbar
Der Ausgang der Wahl war schon relativ vorhersehbar, obwohl es auch andere Kandidaten, unter ihnen den aus dem Fernsehen bekannten TV-Richter Alexander Hold, gab. Da die Koalitionsparteien mit ihrer Mehrheit im Parlament (Bundestag) auch die Mehrheit der Stimmen bei dieser Wahl besaßen, konnte Herr Steinmeier mit eben dieser großen Mehrheit gleich im ersten Wahlgang gewählt werden. Der Antritt weiterer „Konkurrenten“ ist grundsätzlich als eher symbolisch zu betrachten, der die Demokratie in dem Sinne beleben solle, als die Vielfalt der Meinungen zähle und ein Zeichen setze.
Was darf der Bundespräsident eigentlich?
Das Amt des Bundespräsidenten gilt eher als schwach, was die Kompetenzen anbelangt. Obwohl es das höchste Amt in unserem Staat ist, darf unser Bundespräsident weder regieren noch aktiv Politik machen – dafür ist die Regierung (= Kabinett) unter Federführung unserer Kanzlerin, Frau Angela Merkel, zuständig. Dennoch besitzt der Bundespräsident Befugnisse, die auf den zweiten Blick gar nicht so gering sind. Sie sind im Grundgesetz zu finden (Art. 54 bis 61). Der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
- besitzt das Begnadigungsrecht
- verleiht Ordnen und Auszeichnungen
- vertritt die Bundesrepublik nach außen und innen (oberster Repräsentant, macht Staatsbesuche und vertritt dabei die Interessen Deutschlands)
- ernennt und entlässt Bundesminister, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere (nicht immer persönlich -> es gibt befugte Stellen, die ihn in dieser Tätigkeit vertreten)
- unterzeichnet in letzter Instanz Gesetze (und kann sie damit verzögern!)
- steht über dem tagespolitischen Geschehen: hat damit eine „Draufsicht“ und ist dadurch nicht mit Spezialaufgaben der Tagespolitik befasst -> kann als kritischer Berater zur Seite stehen und als moralische Instanz Politiker ermahnen und eine gewisse (seiner Meinung nach notwendig) Richtung oder einen Kurswechsel aufzeigen, ohne selbst aktiv in die Politik einzugreifen
- kann unter gewissen Bedingungen den Bundestag auflösen (mehr dazu in einem anderen Artikel)
Wer wählt den Bundespräsidenten?
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Sie ist ein nichtständiges Verfassungsorgan, kommt also nur dann zusammen, wenn eine Bundespräsidentenwahl ansteht. Sie besteht aus den Abgeordneten des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder (Landtage) gewählt werden. Auch Prominente wie der Trainer der „deutschen Nationelelf“, Joachim Löw, waren deshalb unter den Stimmberechtigten. Hier soll der Vielfalt an unterschiedlichen Meinungen und Interessensrichtungen Ausdruck verliehen werden, mit der ein Bundespräsident legitimiert, also „rechtmäßig gemacht“ wird.
Übrigens: es gibt noch weitere Verfassungsorgane, über die man in weiteren Artikeln etwas erfahren kann.
Wieviel verdient der Bundespräsident?
Der Bundespräsident hat ein Jahresgehalt von 227.000 € jährlich (Stand 2016). Hinzu kommt ein Aufwandsgeld (Aufwandsentschädigung), aus dem auch die Löhne des Hauspersonals für die freie, voll eingerichtet Amtswohnung zu zahlen sind. Wenn ein Bundespräsident aus dem Amt ausscheidet, wie jetzt im März 2017 Joachim Gauck, gilt er als „Altpräsident“. Analog dazu gibt es auch einen „Altkanzler“. Dem „Altpräsidenten“ wird ein sog. Ehrensold in Höhe der vorherigen Amtsbezüge ausgezahlt – mit Ausnahme der Aufwandsgelder, die er nun nicht mehr bekommt, da er sie nicht mehr benötigt. Darüber hinaus behält der „Altpräsident“ weiterhin ein Büro im Bundespräsidialamt.
Wer vertritt den Bundespräsidenten?
Der Bundespräsident wird vom Bundesratspräsidenten vertreten. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan, das auf Bundesebene (also in Berlin) die kollektiven (gemeinsamen) Interessen der einzelnen Bundesländer vertritt. Dem Föderalismusprinzip, welches u.a. die Einteilung Deutschlands in unterschiedliche Bundesländer meint und wodurch die Macht im Staat verteilt wird, kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu!
Hier kann man die Wahl Steinmeiers zum Bundespräsidenten und seine erste Rede „im Amt“ nochmals nachverfolgen: