Abgeordnete sind die von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählte Vertreter des Volkes.
Man nennt sie auch Repräsentanten, da sie das Volk und dessen Meinungen repräsentieren – also vertreten. Aus diesem Grund wird unsere Demokratie auch als „repräsentative“ Demokratie bezeichnet. Natürlich kann nicht das ganze Volk vertreten werden, da es (leider) Menschen gibt, die von ihrem aktiven Wahlrecht, also dem Recht zu wählen, nicht Gebrauch machen. Kinder und Jugendliche dürfen auch noch nicht wählen – das geht erst ab 18 Jahren. Damit hat man sichergestellt, dass man eine gewisse Reife und solides Wissen über Parteien und die Politik erlangt, bevor man wählt.
Abgeordnete sitzen nicht die meiste Zeit über im Parlament, sondern haben ihren Hauptarbeitsplatz in sog. Ausschüssen. Wenn der Bundestag immer wieder leer ist, so hat das also nichts damit zu tun, dass unsere Vertreter nichts täten oder gar faulen wären. Sie sind einfach gerade in ihren Ausschüssen oder Büros.
Analog zum Bundestag gibt es auch in den einzelnen Bundesländern Landesparlamente.
Aus diesem Grund haben wir in Bayern auch den Landtag, der sich in der Landeshauptstadt München befindet. Damit nicht die ganze Macht von einem „Organ“ ausgeht, hat man bei der Gründung der BRD im Jahr 1949 und den Lehren aus der Nazi-Herrschaft veranlasst, dass die Macht verteilt wird. Zudem kennen die Politiker in ihren Bundesländern die (regionalen) Probleme und Bedürfnisse ihrer Bevölkerung besser als Abgeordnete in Berlin. Die Aufteilung des Bundes in einzelne Bundesländer nennt man „Föderalismus“ (dazu in einem weiteren Artikel mehr). Aus dem Lateinischen hergeleitet, bedeutet „Föderalismus“ schlicht „Bund“ bzw. „Bündnis“.
Abgeordnete haben zwei Arbeitsplätze.
Bei der Bundestagswahl kann man zwei Stimmen vergeben. Die erste Stimme gibt man einer Person, die als Abgeordneter oder Abgeordnete in den Bundestag einziehen kann. Mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei. Die zur Wahl stehenden Personen stammen aus sog. Wahlkreisen. Einem dieser Wahlkreise gehört man als Wähler selbst sicher an. So gibt es z. B. für den Landkreis Landshut Männer und Frauen, die sich für eine Partei zur Wahl aufstellen lassen. Die Zweiteilung „Person-Partei“ auf dem Wahlzettel hat gute Gründe:
- Personen aus dem eigenen Wahlkreis können die Interessen der eigenen Region viel besser vertreten als jemand anders, da sie die Probleme der Menschen vor Ort gut kennen. Die Abgeordneten haben Büros und Mitarbeiter in ihrem Wahlkreis und sind daher immer wieder vor Ort und haben Bürgersprechstunden. Sie sitzen daher nicht immer nur in Berlin!
- Man kann eine Person, ihre Absichten und ihr „Programm“ persönlich gut finden und wählen, obwohl sie aber nicht unbedingt der Partei angehört, die man gerne im Bundestag sähe. Somit hat man eine Wahl zwischen dem persönlichen „Volksvertreter“ und einer Partei. Natürlich kann man aber auch so wählen, dass die Person mit der Partei deckungsgleich ist, die man wählen möchte.
Hier noch einmal zur Veranschaulichung (mit einem Klick wird das Bild größer):
gemeinfrei, da das Muster für die Stimmzettel in der Bundeswahlordnung veröffentlicht wurde.
Übrigens: Abgeordnete werden als Mandatsträger bezeichnet, da sie ein sog. Mandat besitzen – das bedeutet nichts anders als einen Auftrag zur Vertretung des Volkes. Dieser Auftrag wurde ihnen erteilt, indem sie vom Volk gewählt wurden.