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Das Selbstbestimmungsgesetz

Am 1.November tritt es schließlich in Kraft. Das Selbstbestimmungsgesetz. Gesetze wie das Selbstbestimmungsgesetz bestimmen die Vorgehensweise der Änderung seines Geschlechts und/oder des Vornamens, falls dieser nicht mit seinem biologischen Geschlecht übereinstimmt. Das Gesetz betrifft also transgeschlechtliche Menschen, Personen, die sich als nicht-binär definieren und intergeschlechtliche Personen. Solche Gesetze sind aus vielerlei Gründen für Transpersonen wichtig. Denn der Druck im Alltag kann aufgrund falscher Angaben in Ausweisen enorm steigen. Etwa wenn der Name im Ausweis nicht mehr zum Aussehen des Menschen passt. So zwingt es Personen zum Outing, wenn aufgrund der sich wiedersprechenden Angaben Verwirrung entsteht, z.B. bei der Wahl.

Das bisherige Gesetz dafür war das Transsexuellen-Gesetz aus dem Jahr 1980, bei dem Betroffene bis dato eine langwierige und kostspielige Prozedur mit zwei unabhängigen psychiatrischen Gutachten und einem Gerichtsbeschluss über sich ergehen lassen mussten, wenn sie ihren Geschlechtseintrag samt Vornamen ändern lassen wollten.

Das Gesetz war für seine Zeit sehr fortschrittlich, da es das erste Gesetz in Deutschland war, das es transgeschlechtlichen Menschen ermöglichte, juristisch anerkannt im empfundenen Geschlecht zu leben. Mittlerweile ist es jedoch veraltet und so sind viele Voraussetzungen für eine Änderung, die damals gefordert wurden, heute quasi undenkbar.

Dies zeigt sich auch darin, dass das Bundesverfassungsgericht seit dem Inkrafttreten des Transsexuellen-Gesetzes im Jahr 1981 sechs Mal einzelne Vorschriften für verfassungswidrig erklärt hat. So mussten sich zum Beispiel bis 2008 die betroffenen Personen von ihrem Partner scheiden lassen, um für eine Geschlechtseintragsänderung zugelassen zu werden. Auch mussten sich transgeschlechtliche Menschen bis 2011 sterilisieren lassen.

Die Teile des Gesetzes, die momentan noch in Kraft sind, also die psychiatrischen Gutachten und das Gerichtsverfahren, gelten zwar nicht als verfassungsfeindlich, jedoch werden sie weiterhin höchst kritisiert. Die Begutachtung durch Sachverständige wird nämlich nicht als hilfreiche Unterstützung, sehr häufig aber als Eingriff in die Selbstbestimmung und in die Privatsphäre empfunden. Zusammenfassend kann man sagen, die größten Kritikpunkte waren also die demütigenden, kostspieligen, teils verfassungswidrigen Prozesse, die durchlaufen werden mussten, um eine Namens- und Geschlechtsänderung genehmigt zu bekommen. So sagte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne): „Die geltende Rechtslage verletze die Würde des Menschen.“

Darüber hinaus war sogar der Name des Gesetzes in der Kritik, da der Begriff „transsexuell“ ebenfalls nicht mehr gebräuchlich ist. Denn Trans zu sein, hat nichts mit der Sexualität der Person zu tun, sondern mit dem Geschlecht.

Aufgrund all dieser Punkte war seit Längerem klar: Das Gesetz ist veraltet und sollte durch ein neues ersetzt werden. Dieses ist das Selbstbestimmungsgesetz. Es wurde am 12.04.2024 im Bundestag verabschiedet und soll nun am 1.November in Kraft treten.

Es ist ein Gesetz, das vorsieht, dass Personen ab 18 Jahren ihren Geschlechtseintrag und Vornamen künftig per Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Ab 14 Jahren gilt, die Erklärung kann selbstständig abgegeben werden, mit Zustimmung der Sorgeberechtigten. Bei unter 14-Jährigen müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung einreichen.  Außerdem müssen sich sowohl Personen unter 14 bis 18 Jahren einer Beratung durch einen Psychologen oder durch Kinder- und Jugendhilfen unterziehen. Sollten bei dem Gesetz interfamiläre Konflikte auftreten, ist das Familiengericht zuständig, das dann am Maßstab des Kindeswohls eine Entscheidung treffen soll. Für das Inkrafttreten der Änderung gilt eine Drei-Monats-Frist. Damit war der frühestmögliche Termin für die Anmeldung von Änderungen der 1. August dieses Jahres. Insgesamt gibt es wie bisher die Wahl zwischen männlich, weiblich, divers und keiner Geschlechtsangabe. Auch das Problem des unfreiwilligen Outings wird im Gesetz durch das Offenbarungsverbot angegangen. Wer gegen den Willen eines Menschen dessen frühere Geschlechtszuordnung oder dessen früheren Vornamen offenlegt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Von sehr vielen Personen wird dieses Gesetz aus verschiedenen Gründen positiv angesehen, unterstützt und wurde auch lange herbeigesehnt. So ist es im Sinne unserer Verfassung, da das Grundgesetz auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung schützt. Das hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt. Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll die Verwirklichung dieses Rechts nun deutlich erleichtert werden.  Allgemein wird die Rechtslage für Trans-, Inter- und Nicht-Binäre Personen durch das Selbstbestimmungsgesetz erheblich verbessert, da viele diskriminierende Faktoren durch die vereinfachte Geschlechtsänderung in ihrem Alltag wegfallen werden.

Vor den Bundestag gebracht wurde das Gesetz von der Ampel-Regierung, Zuspruch für das Gesetz bekamen sie von der Partei Die Linken. Sowohl die Union als auch die AfD sprachen sich gegen das Gesetz aus, zudem kündigte die Union im Falle eines Sieges bei der Bundestagswahl 2025 eine Änderung bzw. eine teilweise Zurücknahme an.

Trumps Lügen und dessen Folgen

Der Wahlkampf in den USA zwischen Donald Trump und Kamala Harris nimmt immer weiter an Fahrt auf, wie man klar bei der Präsidentschaftsdebatte am Abend des 10.Septembers (EST) sehen konnte. Und wie zu erwarten, wurden Aussagen verdreht, Halbwahrheiten erzählt und falsche Tatsachen wiedergegeben. Ex-Präsident Donald Trump fällt jedoch dadurch auf, dass der Großteil seiner Aussagen falsch ist und diese ständig auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen. Es ist nachgewiesen, dass er in seinen Reden sehr oft Lügen verbreitet, und doch ist er nun wieder ein beliebter Präsidentschaftskandidat. Die Verbreitung von Desinformationen an so hoher Stelle stellt in den Vereinigten Staaten von Amerika ein immer größer werdendes Problem dar, weil es große Folgen mit sich bringen kann, wie zum Beispiel der Sturm auf das Kapitol.

06.01.2021: Der Sturm auf das Kapitol

Der damalige Präsident Donald Trump verbreitete bereits Monate vor dem Tag der Wahlen Falschinformationen über die Wahl, indem er behauptete, die gegnerische Partei der Demokraten beeinflusse die Wahlen illegal und würde das Wahlergebnis fälschen. Zudem war Teil seines Tweets auf der Plattform X nur 4 Tage nach der Wahl: “We won the Presidential Election, by a lot. FIGHT FOR IT. Don’t let them take it away!” (“Wir haben die Präsidentschaftswahl gewonnen, mit großem Vorsprung. KÄMPFT FÜR SIE. Lasst sie sie nicht wegnehmen!“). Für den angeblichen Wahlbetrug gab es jedoch keinerlei Beweise. Viele von Trumps Unterstützern nahmen ihn allerdings beim Wort, glaubten den Wahlbetrugstheorien und folgten seinem Aufruf zum Kampf bei den Protesten am 6. Januar 2021, die zu dem Sturm auf das Kapitol eskalierten. Der ehemalige US-Präsident wurde anschließend vor einem Bundesgericht wegen Versuch der Einflussnahme auf das Ergebnis der Wahl 2020 und seine Rolle rund um den Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol angeklagt. Diese Anklage wurde jedoch aufgrund eines Urteils des Supreme Courts, dass Trump für offizielle Handlungen Immunität verschafft, pausiert.

10.09.2024: Die Präsidentschaftsdebatte

Bei der Präsidentschaftsdebatte vom 10. September wurden sowohl von Harris als auch von Trump Aussagen getätigt, die richtig gestellt werden mussten, wobei es bei Trump mehr als doppelt so viele Falschaussagen waren als bei Kandidatin Harris. So griff Trump auch die in der vergangenen Woche in den Sozialen Medien weit verbreitete Behauptung auf, dass haitianische Migranten in der Stadt Springfield im US-Bundesstaat Ohio Haustiere stehlen und sie essen würden, unter anderem Hunde und Katzen. Sowohl die Stadt Springfield als auch die örtliche Polizei haben erklärt, dass es keine Beweise für diese Behauptung gebe. Ein Moderator der Debatte schritt ebenfalls noch während der Diskussion ein und erklärte, dass es keine glaubhaften Berichte gäbe, die Trumps Aussage bestätigen würden. Unter Trump-Anhängern ist diese Verschwörungserzählung aufgrund seines vehementen Glaubens daran dennoch sehr beliebt. Sie verbreiten im Internet unter anderem KI-generierte Bilder, die Trump mit Katzen und anderen Haustieren im Arm zeigen, um ihn als Retter von Tieren darzustellen. Donald Trumps Aussage hatte jedoch noch weitere Auswirkungen – abgesehen von KI-generierten Images und die bloße Verbreitung der Desinformation. So erlitt die Stadt Springfield große Nachwirkungen in Form dutzender Bombendrohungen. Alle stellten sich bisher glücklicherweise als falsch heraus, hatten jedoch dennoch zu Folge, dass Schulen zeitweise evakuiert werden mussten und ein Fest für kulturelle Diversität abgesagt wurde. „Diese Art von Desinformation ist gefährlich, weil es Menschen geben wird, die es glauben, egal wie lächerlich und dumm das ist“, sagte der Sprecher des Nationalen Sicherheitsrates, John Kirby. 

Fazit

Dies waren nur zwei Beispiele, in denen Trumps Verbreitung von Falschinformationen große negative Auswirkungen mit sich brachten. Für eine Demokratie ist eine möglichst schnelle Eindämmung und Richtigstellung solcher Aussagen unglaublich wichtig und ich möchte alle dazu anregen, sich Informationen aus seriösen gesicherten Quellen zu beschaffen und polarisierende Aussagen zu hinterfragen.

https://www.washingtonpost.com/politics/2021/01/24/trumps-false-or-misleading-claims-total-30573-over-four-years/

https://www.npr.org/2024/08/11/nx-s1-5070566/trump-news-conference

https://www.theguardian.com/technology/2024/sep/20/trump-tweets-false-label-credibility-supporters

https://www.npr.org/2024/09/11/g-s1-21932/fact-check-trump-harris-presidential-debate-2024

https://cedar.wwu.edu/wwu_honors/486/

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/sturm-auf-kapitol-101.html

https://www.zdf.de/nachrichten/zdfheute-live/trump-immunitaet-urteil-video-100.html

https://www.deutschlandfunk.de/trump-anklage-usa-sturm-kapitol-wahl-100.html

https://www.fr.de/politik/donald-trump-republikaner-usa-wahlbetrug-kampagne-wussten-laengst-bescheid-90997251.html

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-migranten-verschwoerung-100.html

https://edition.cnn.com/2024/09/11/media/abc-moderators-debate-fact-check-trump-harris-false-claims/index.html

AfD bei den Landtagswahlen

Am 8. Oktober wird in Bayern wieder der Landtag gewählt und der Wahlkampf ist in vollem Gange. Doch wie stehen die Wahlberechtigten zu rechten Parteien wie der AfD und wieso sind gerade diese momentan bei den Menschen beliebt?

Der Bayerische Landtag hat mindestens 180 Sitze und wird alle 5 Jahre (zuletzt am 14.10 2018) gewählt. Ab 18 Jahren ist man hierfür wahlberechtigt. Um als Partei Sitze im Landtag zu erhalten, muss die sogenannte 5-Prozent-Hürde überschritten werden, sie muss also mindestens 5 Prozent der Stimmen gewinnen. Für die kommende Wahl wurden bereits vielerlei Wahlumfragen durchgeführt, die jedoch keine konkreten Prognosen sind und stets auch eine Fehlertoleranz beinhalten.

In den aktuellen Wahlumfragen vom 29.09.2023 für den bayrischen Landtag liegt die CSU weiterhin an erster Stelle mit 36 Prozent der Stimmen. Den zweiten Platz kann man jedoch nicht so genau voraussehen, da die Parteien Freie Wähler, Grünen und AfD sich hier oft nur durch ungefähr 1 Prozent unterscheiden, mit 15,8- 16 Prozent für die Freien Wähler, 14,7 -16 Prozent für die Grünen und 13,7-14 Prozent für die AfD. Doch auch obwohl die AfD „nur“ auf dem 4. Platz in den Wahlumfragen steht, ist ein weiterer Aufstieg der Partei nicht ausgeschlossen, aufgrund der Fehlerrate der Umfragen.

Dies ist der Stand in Bayern, doch wird auch ganz Deutschland AfD-zugewandt? Die Zahlen würden dies bekräftigen. Ein extremes Beispiel hierfür wäre das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Dort hat die AfD bei Umfragen gerade 32 Prozent der Stimmen und wäre damit die Spitzenpartei. Bei den letzten Wahlen waren es noch 16 Prozent. Auch zu bemerken ist, dass eine ebenso große Differenz zwischen West- und Ostdeutschland herrscht. Westdeutschland liegt hier bei 15,8 Prozent Stimmen für die AfD, während es laut den Wahlumfragen in Ostdeutschland ganze 27,9 Prozent sind.

Doch wie kommt es dazu? Wieso unterstützen immer mehr Menschen rechte Parteien wie die AfD? Und wieso passiert dies ausgerechnet in Ostdeutschland?

Ein Grund sei laut der Sonntagsfrage der Komplex der Energie-, Umwelt- und Klimapolitik. Für jeden zweiten AfD-Anhänger (47 Prozent) ist dies eines der wichtigsten Themen für ihre derzeitige Wahlentscheidung für die AfD. Außerdem nennen knapp zwei Drittel der AfD-Anhänger die Zuwanderung als eines der drei wichtigsten Themen für die Entscheidung, derzeit die AfD wählen zu wollen. Aber der vermutlich wichtigste Aspekt ist die Verdrossenheit mit der Regierung. Viele Menschen fühlen sich ungerecht behandelt, wegen der vielen Krisen der heutigen Zeit (wie die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg und die Flüchtlingskrise), die weiterhin zu der Unzufriedenheit mit der Arbeit der Regierung beitragen. Die AfD wählen zu wollen, könnte deswegen eine Reaktion sein, um die Politiker für dies zu „strafen“. Denn die AfD ist fast immer gegen das, was andere Parteien befürworten. Wenn die Menschen nun steigende Unzufriedenheit mit den weiteren Parteien empfinden, behauptet die AfD eine gute Alternative zu sein, ganz gemäß ihrem Wahlprogramm „Alternative für Deutschland“.

Viele Menschen im Osten fühlen sich oftmals wie Bürger zweiter Klasse im Vergleich zum Westen und sehen sich bei Themen, wie z. B. ungleichen Löhnen und Renten, vernachlässigt von der Regierung. Sie empfinden den Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland oftmals als immer noch stark bestehend und als teilweise übergangen von der Regierung. Dies mache sie vermutlich noch anfälliger für Vorhaben der AfD wie die Migration in die Sozialsysteme zu beenden.

Angela Merkel kommentierte dieses Thema in ihrem ersten TV-Interview nach ihrer Amtszeit mit Mitri Sirin für die Zdf-Doku „Am Puls – Wie viel Einheit haben wir erreicht?“.  Auf die Frage, ob sie es verstehen könnte, dass Menschen im Osten dafür Verständnis geäußert haben, dass  Ostdeutsche immer verstärkt die AfD wählen würden, antwortete sie folgendes : „ Nein, ich möchte dafür kein Verständnis äußern, weil ich verstehe, dass man über manches verärgert ist, dass man nicht alles gut findet, aber ich bin nicht dazu bereit, zu akzeptieren, dass man deshalb Ideen und Gedankengut unterstützt, was für mich nichts mit dem, was ich als Toleranz, oder was im Rahmen meiner Toleranz akzeptabel ist, zu tun hat. Und wenn man sich sozusagen auf Kosten anderer Menschen, auch anders aussehender Menschen, von Menschen mit anderer Biografie, profiliert, dann ist das nichts, wofür ich Verständnis habe, da würde ich immer dagegen argumentieren und würde sagen, man kann in dieser demokratischen Gesellschaft auch wirklich auch anders seine Kritik und seinen Ärger zum Ausdruck bringen.“

Doch wäre es ein Problem, wenn die AfD in Deutschland weiterhin an Stimmen gewinnt?

Meiner Meinung nach: Ja, definitiv. Die AfD ist eine sehr rechtspolitische Partei, deren Wahlprogramm und Mitglieder extreme Aussagen treffen, die, wie ich finde, in keiner Weise vertretbar sind und eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland darstellen könnten. Dies bekräftigt auch der Fakt, dass der Verfassungsschutz die AfD in Bayern als gesamte Partei beobachten kann und die Öffentlichkeit darüber informieren darf. Die Behörde will herausfinden, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei haben und in welche Richtung sich die Partei entwickelt. Auch erklärte der Verwaltungsgerichtshof Bayern weiter: „Das LfV (Landesamt für Verfassungsschutz) geht zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestehen“.

Quellen :

https://dawum.de/AfD/

https://dawum.de/Bayern/

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/afd-politbarometer-rekordwert-100.html

https://www.forschungsgruppe.de/Aktuelles/Politbarometer/

https://www.ardmediathek.de/video/dokumentation-und-reportage/hoert-uns-zu-wir-ostdeutsche-und-der-westen/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYl8yODI4MDYzMC1iNDNkLTQ1ZWItODcxZC1mZTcxNjQ1ZjNlMTNfcHVibGljYXRpb24

https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-3368.html

https://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/sonntagsfrage/

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/gericht-verfassungsschutz-afd-partei-bayern-beobachtung-100.html