Eindrücke zur Wanderausstellung „Bayerischer Landtag“ in Seligenthal – Teil I

Das Maximilianeum in München ist der Sitz des Bayerischen Landtags.

 

Am Ende doch sehr interessant

Ein Gastbeitrag von Elisabeth Rieger, Klasse 10a

Als wir in der  Klasse  erfuhren, dass wir nächste Woche eine Doppelstunde Mathe verpassen sollten, waren wir natürlich alle  hellauf begeistert. Diese Begeisterung legte sich allerdings  wieder, sobald der Grund dafür bekannt gemacht wurde: Die Wanderausstellung „Der Bayerische Landtag auf Tour“ sollte besichtigt werden. Sofort hörte man im ganzen Klassenzimmer: „Da geht’s um Politik.“ – „Das interessiert mich doch eh nicht!“ – „Und was hat das mit uns zu tun?“ Erstaunlich viel, wie wir bald merken sollten!

Langweilige Reden zum Auftakt? Von wegen!

Aber ich greife vor, denn zunächst sollten wir ein paar Reden über uns ergehen lassen. Als besonders langweilig wurden von uns die Reden der anwesenden Politiker erwartet. Diese Einschätzung stellte sich als völlig falsch dar.  Die Reden waren erstaunlich publikumsnah und unterhaltsam. Auch dass die Politiker noch etwas länger blieben, stellte sich als Glücksfall heraus, denn wir, also gerade auch die Schüler/innen, wurden dazu angehalten, einfach mal ein Gespräch mit ihnen zu starten. Diese Gelegenheit haben wir  fleißig genutzt und durch diese Konversationen wurde   deutlich, dass Politiker Menschen wie du und ich sind, mit eigenen Ansichten, aber auch offen für andere Meinungen, mit denen man sich ganz normal unterhalten kann.

Wir können doch eh nichts ändern – oder doch?

Das alles ist ja gut und schön, aber wir waren immer noch nicht überzeugt, warum wir uns das jetzt hier ansehen sollten. Das Wichtigste wissen wir ja eh schon und wir können ja eh nichts ändern. Diese beiden Annahmen sollten sich (ebenfalls) als vollkommen falsch herausstellen. Wir, eine musische bzw. sprachliche Klasse, hatten ganz eindeutig zu wenig Ahnung von Politik und dem Land Bayern im Allgemeinen. Aber genau deshalb sind wir ja zu der Ausstellung gegangen. Auch der zweiten Aussage, dass wir doch eh nichts ändern können, kann ich jetzt nicht mehr zustimmen, denn wir können etwas ändern! Jeder von uns! Das lässt sich allein schon gut an dem Weg erkennen, den ein Gesetz gehen muss, bis es Gültigkeit erlangt. Da gibt es zunächst den ganz „normalen“ Weg durch das Parlament. Hierbei wird eine Gesetzesvorlage in den Landtag eingebracht. Dies kann durch jedes Mitglied des Bayerischen Landtags geschehen. Und wer wählt den Landtag? Ganz richtig, wir, das Volk! Also haben wir hierbei Mitspracherechte, wenn allerdings auch nur indirekt.

Die Schüler/innen konnten als kleinen Ansporn ein Quiz bearbeiten.

Geht Wählen!

Aber deshalb ist es auch so wichtig, dass wir alle wählen gehen – damit wir an diesem Entscheidungsprozess indirekt teilhaben können. Aber weiter im Text, diese Gesetzesvorlage wird nun erstmals in einer Vollversammlung gelesen. Falls sie hier nicht abgelehnt wird, geht sie weiter in die Ausschüsse, die sich den Gesetzentwurf genau anschauen und darüber beraten. Mit der Beschlussempfehlung der Ausschüsse geht die Vorlage wieder zurück in die Vollversammlung, wo es zu einer zweiten, in schwierigen Fällen sogar dritten Lesung kommt. Daraufhin gibt es die finale Abstimmung. Wurde damit das neue Gesetz beschlossen, muss es nur noch vom Ministerpräsidenten unterzeichnet werden und ist damit fertig, der Öffentlichkeit im Gesetz- und Verordnungsblatt präsentiert zu werden.

Auch wir können mitbestimmen!

Es gibt aber auch noch einen zweiten Weg, wie ein Gesetz erlassen werden kann, und diesmal geht es ganz direkt über die Bürger, nämlich über ein Volksbegehren und Volksentscheid. Dafür benötigt man allerdings schon allein für den Antrag eines Volksbegehrens 25.000 Unterschriften. Für das eigentliche Volksbegehren müssen dann mind. 10 % der Bevölkerung, also ungefähr 950.000 Bürger, unterschreiben. Durch dieses Volksbegehren wird der Gesetzesantrag im Landtag eingereicht, der dazu eine Stellungnahme veröffentlicht. Daraufhin darf der Landtag dann über den Gesetzesantrag abstimmen. Wird dieses Gesetz angenommen, erfolgt dasselbe Prozedere wie bei einer „normalen“ Gesetzgebung durch den Landtag. Wenn das Gesetz allerdings nicht angenommen wird, geht es weiter zum Volksentscheid. Wenn dabei die Mehrheit der Abstimmenden „Ja“ und nicht „Nein“ ankreuzt, gilt das Gesetz  als angenommen. Über den Weg eines Volksentscheids kann sogar die Verfassung geändert werden, allerdings müssen dann mind. 25 % der Bevölkerung für „Ja“ stimmen.

Alle Informationen werden über ansprechende, elektrische Stellwende vermittelt. Viele Flyer und die Verfassung gab es noch umsonst dazu.

Abschließend kann man also feststellen, dass in Bayern Politik nur mit und durch die  Bürgerinnen und Bürger funktioniert. Deshalb ist es auch so wichtig, dass es solche Ausstellungen gibt, damit sich junge Leute für Politik begeistern, so wie wir uns von der Vorstellung begeistern haben lassen, dass wir alle Politik machen dürfen, können und sollen.