Vor etwas mehr als drei Jahren, am 16. März 2014, spaltete sich die Halbinsel Krim per Referendum von der Ukraine ab. Aufgrund tagesaktueller „Überlagerungen“ der weiterhin brisanten Lage auf der Krim ist es höchste Zeit, den zugrunde liegenden Konflikt wieder ins Gedächtnis zu rufen.
Wladimir Putin, der Kremlchef, war federführend bei der Abspaltung der Krim. Er ließ seine Truppen Anfang Februar 2014 auf der Halbinsel einmarschieren. Dort wurde schon längere Zeit für einen Anschluss an Russland demonstriert. Von Interesse ist die Krim für Russland nicht nur insofern, als dort Russen leben, sondern vor allem dahingendend, als die russische Schwarzmeerflotte dort ihren Stützpunkt hat, einen strategisch günstiger Punkt, der aber nunmal nicht auf eigenem Hohheitsgebiet bzw. russischem Territorium liegt.
Die westlichen Mächte, allen voran viele Mitglieder der EU sowie die USA, werfen Putin eine Annexion der Krim und damit völkerrechtswidriges Handeln vor, zurecht, wie ich meine.
Unter dem Völkerrecht verstehen wir die Summe aller Normen, die die Verhaltensweisen festlegen, die zum geordneten Zusammenleben der Menschen notwendig sind.
Und ein Bruch im Zusammenleben der Menschen erfolgt genau dann, wenn die Souveränität von Nationalstaaten, in diesem Fall die der Ukraine, zu der die Krim schließlich trotz aller Sonderrechte Russlands gehört, unterwandert und missachtet wird. Um den ethnischen Konflikt auf der Krim zu verstehen – neben militärstrategischen Erwägungen geht es hier schließlich auch gerade darum – muss man sich auch mit ihrer Geschichte auseinandersetzen.
Geschichtlicher Hintergrund
Die Halbinsel Krim war schon immer hin- und hergerissen zwischen Ost und West. Im Jahr 1783 kam es zu einer Annektierung, die bis heute noch von Bedeutung ist. Die damalige
russische Kaiserin, Katharina die Große, erklärte die Krim für alle Zeiten zu Russland
zugehörig. Anlässlich des 300-jährigen Jubiläums der russisch-ukrainischen Einheit gab der sowjetische Parteichef Nikita Chruschtschow die Krim aber wieder an die Ukraine zurück. Dennoch lebt bis heute eine ethnische Mehrheit von Russen auf der Krim. Es ist verständlich, dass die Krim-Bewohner für einen Anschluss an Russland demonstrierten, schließlich fühlen sie sich auch als Russen und nicht als Ukrainer. Trotzdem ist das kein Grund, geschweige denn eine Rechtfertigung für die russische Regierung, den eigenen Machtbereich derart aggressiv zu vergrößern.
Wie bereits erwähnt, ließ Putin Anfang Februar 2014 Soldaten ohne Hoheitsabzeichen einmarschieren, bekannte sich aber erst später zu ihnen. Diesen Einsatz begründete Putin mit einer Klausel, die seit 2008 in der russischen Militärdoktrin verankert ist. Sie besagt, dass das russische Militär außerhalb des eigenen Landes eingreifen darf, um russische Bürger in anderen Ländern vor militärischen Angriffen zu schützen. Jedoch ist es sehr wahrscheinlich, dass Putin diese Klausel, sofern sie überhaupt so existiert, nach eigenen machtpolitischen Interessen ausdeutet. Die Schutzbedürftigkeit der „eigenen Bevölkerung“ wurde seitens Russland auch auf die Tatsache innerstaatlicher Konflikte in der Ukraine zurückgeführt. Die Bewohner der Krim stimmten letztlich im Rahmen eines Referendums mit 96,8 Prozent für die Wiederangliederung an Russland. Ob hierbei demokratische Wahlrechtsgrundsätze eingehalten wurden, bleibt offen.
Die Reaktionen der USA/EU
Der Westen sah diesen Eingriff Russlands als Verstoß gegen das Völkerrecht an, genauer gesagt gegen Artikel 2, Absatz 4 der UN-Charta. Dieser verbietet es den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, einander Gewalt anzudrohen oder sich gegeneinander zu wenden – somit, für mich, ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, das ganz sicher über Putins zweifelhafter Militärdoktrin steht und keinesfalls zu einem militärischen Einschreiten in der Ukraine berechtigte. Die Zurückhaltung der UN-Mitglieder ist womöglich auch auf die Tatsache zurückzuführen, dass Russland im Sicherheitsrat Vetomacht ist und damit Entscheidungen der Weltgemeinschaft nachhaltig blockieren kann. Gerade angesichts der russischen Einmischung im Syrienkonflikt, bei dem Russland aufgrund guter Beziehungen zum Assad-Regime vermitteln könnte (wenn man denn wollte), ist die Zurückhaltung der anderen UN-Mitglieder im Sinne einer Vermeidung neuer Konflikte und der Wahrung internationaler Machtbalance verständlich, wenn auch nicht richtig.
Putin fühlt sich scheinbar stärker an das russische innerstaatliche Recht gebunden als an das Völkerrecht. Dass Nationalstaaten zunächst eigene Interessen verfolgen und damit ihre staatliche Integrität und Souveränität zum Ausdruck bringen, ist grundsätzlich nicht unbedingt verwerflich – es kommt auf die Absichten an, und die sind im Krim-Konflikt meines Erachtens invasiv und aggressiv.
Bis heute ist nicht wirklich geklärt, ob der Einmarsch des russischen Militärs (aufgrund bestehender Proteste der russischen Minderheit) völkerrechtswidrig war, und ob das Referendum frei war und nicht unter russischer „Aufsicht“ ablief. Die Tatsache, dass Russland das einzige Land ist, das die Republik Krim anerkennt, lässt allerdings große Zweifel aufkommen.